Holsten Brauerei: Grundstückspekulation verhindern, städtisches Vorkaufsrecht sichern

Am 5.9.2014 hat die Carlsberg Brauerei bekannt gegeben, dass sie nach 135 Jahren den Standort der Holsten-Brauerei in Altona aufgeben wollen und einen neuen Produktionsstandort in Hamburg suchen. Mit diesem Schritt endet eine Jahrhunderte lange Tradition der Brauereien in Altona. Das sehr große Areal grenzt direkt im Norden der Harkortstraße an das Plangebiet für die Neue Mitte Altona. Daher wird die Fläche ein wichtiges Element für Neue Mitte Altona werden. Mittlerweile ist die Gewerbefläche dem Bauunternehmer Greve versprochen und die Projektentwicklung soll zügig vorangetrieben werden, wenn Holsten eine Ersatzfläche gefunden hat.

Auf der Bürgerschaftssitzung am 8.10.14 haben die Grünen einen Antrag zur Sicherung der Grundstücksrechte der Stadt bei dem möglichen Verkauf der Holsten-Brauerei-Fläche einstimmig eingereicht. Dieser wurde in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen, wo er am 28. November behandelt werden soll.
Es ist besonders wichtig – bevor andere preistreibende Planungsschritte ergriffen werden – das Hamburg die Rechte der Stadt sichert und jegliche Grundstücksspekulation verhindert.

Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt: „Altonas Kerngebiet bekommt eine neue Zukunft. Mit dem Bau der Neuen Mitte Altona, der Neugestaltung des zukünftigen Bahnhofareals, dem A7-Deckel und nun die mögliche Umwandlung der Holsten-Brauerei werden Meilensteine der Stadtentwicklung gesetzt.
Hamburg darf die Fehler, die bei der Neuen Mitte Altona gemacht worden sind, nicht wiederholen und muss sich den städtischen Einfluss für die Entwicklung auf der Holsten-Fläche sichern. Die Instrumente des Baugesetzbuches gegen Grundstücksspekulation gilt es unverzüglich zu prüfen und entsprechend anzuwenden.
Dazu muss die Stadt das Grundstück über das Vorkaufsrecht erwerben, damit die Bodenwertsteigerung bei der Allgemeinheit verbleibt und die Kosten für die Stadt nicht ins Unermessliche steigen. Außerdem ist ein umfangreiches Beteiligungsverfahren in Altona vor jeglicher Planung einzuleiten. Hierzu muss die Planungshoheit im Bezirk Altona verbleiben.“

Hintergrund
Gemäß dem §165 Baugesetzbuch kann die planende Gemeinde ein Gebiet als „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ festlegen, den Grundstückspreis auf dem derzeitigen Ist-Zustand einfrieren und sich ein besonderes Vorkaufsrecht sichern. Dieses scharfe Schwert des Planungsrechtes und seinen eigentumsrechtlichen Einschnitten wurde bei der Mitte Altona zu spät eingerichtet. Der Grundstückspreis konnte aufgrund einer zuvor stattgefundenen „Architektur-Olympiade“, die für das Gelände Wohnungsbau vorsah, nicht mehr auf den Anfangswert Bahnfläche/ Industriegebiet festgesetzt werden. Es musste der Wert für „Bauerwartungsland/ Wohnungsbau“ genommen werden. Damit konnte sich die Stadt einen erheblichen Wertzuwachs durch die Umwandlung in Wohnungsbauland nicht voll umfänglich abschöpfen. Aus diesem Grund ist es wichtig bevor jegliche Planungen und Ideensammlungen für ein Gebiet beginnen, dass die Maßnahme schon eingeleitet ist.
Bevor die Gemeinde eine solche Maßnahme einleitet, muss eine umfangreiche „Vorbereitende Untersuchung“ vorgenommen werden, die den Begründungszusammenhang umfassend darstellt.

Mehr Infos:

www.welt.de/print/welt_kompakt/hamburg/article133523651/Spekulationsobjekt-Holsten-Areal.html

www.abendblatt.de/hamburg/article133523592/Spekulationsobjekt-Holsten-Areal.html

www.mopo.de/politik/gruenen-antrag-holsten-areal–stadt-soll-das-gelaende-kaufen,5067150,28822464.html

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