Neues Wohnraumschutzgesetz wirkungslos

Die Ergebnisse meiner kleinen Anfrage zu dem  zum 1.Juni 2013 in Kraft getretenen verschärften Wohnraumschutzgesetzes sind ernüchternd. Insgesamt wurden aufgrund der Meldepflicht für leer stehende Wohnungen bei einem Leerstand von vier Monaten  2437  Wohnungen gemeldet. Es zeigt sich, dass die Meldepflicht zu kaum erklärbaren Unterschieden in den Bezirken führte: Hamburg-Mitte 1469 Meldungen dagegen in Eimsbüttel nur 15 Meldungen. Die meisten Meldungen kamen erwartungsgemäß von den Vermietern, aber nur sehr wenige aufgrund von Ermittlungen amtlicher Stellen. Dagegen haben Privatpersonen und Organisationen vor allem in Altona und Hamburg-Nord über 100 Leerstände gemeldet.

 

 

Bezirk

Zahl der gemeldeten leerstehenden Wohneinheiten    seit 01.06.2013

Gemeldet von:1

Hamburg-Mitte

1.469

V (1.461), P (8)

Altona

158

V (114), P/O (40), A (4)

Eimsbüttel

15

V (15)

Hamburg-Nord

373

V (321), P/O (52)

Wandsbek

70

V (65), P (5)

Bergedorf

25

V (20), P (2), A (3)

Harburg

217

V (192), P (8), A (17)

 

1V = Verfügungsberechtigter/Eigentümer, P = Privatperson, O = Organisationen/Vereine, A = Meldung oder Ermittlung amtlicher Stellen.

Noch überraschender ist der unterschiedliche Umgang der Bezirke mit den gemeldeten Wohnungsleerständen. Es zeigt sich, dass die Möglichkeiten, die das geänderte Wohnraumschutzgesetz bietet, kaum genutzt werden. In den meisten Bezirken werden gemeldete Wohnungsleerstände anscheinend automatisch durchgewunken, in anderen werden sie gar nicht bearbeitet. Das wird der angespannten Wohnungsmarktsituation in unserer Stadt überhaupt nicht gerecht.

 

Bezirk

Zahl der gemeldeten leerstehen-    den Wohn einheiten seit 01.06.2013

davon

Genehmigung erteilt und Verzicht auf Zwischen-vermietung/ Zwischen-nutzung

Anordnung              eines Wohn-  nutzungs-     gebotes

Anordnung                    eines   Wieder-erstellungs-  

gebotes

Schaffung von Ersatz- wohnraum oder einmalige Ausgleichs-zahlung

Entschei- dung  steht noch aus

Hamburg-Mitte

1.469

1.2341

0

0

0

2352

Altona

158

423

0

0

0

914

Eimsbüttel

15

0

0

0

0

25

Hamburg-Nord

373

321

0

0

321

52

Wandsbek

70

0

0

0

0

706

Bergedorf

25

17

0

0

0

148

Harburg

217

1909

7

0

7

13

 

Im Kern ist die Gesetzesänderung richtig. sie nutzt aber nichts, wenn der Senat die Bezirksämter nicht entsprechend personell ausstattet um Wohnnutzungsgebote, Wiedererstellungsgebote oder Schaffung von Ersatzwohnraum bzw. Anordnung von Ausgleichszahlungen durchzusetzen.

1Fünf Genehmigungen nach § 10 Abs. 1 HmbWoSchG und in 1.229 Fällen ist die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3 HmbWoSchG eingetreten.
2Bezüglich 235 Wohneinheiten konnten die Fälle noch nicht bearbeitet werden. Bei diesen Fällen handelt es sich um nicht sanierungs-bedingte Leerstände von Wohnungen bei Wohnungsbaugenossenschaften. In der Vergangenheit hat sich erfahrungsgemäß gezeigt, dass diese Leerstände schon aus betrieblichen Interesse schnellstmöglich beendet werden. Trotzdem können Leerstände von mehr als vier Monate vorkommen – insbesondere, wenn der Wohnraum abbruchbedingt leer steht. Eine Verfolgung der Leerstände ist daher aus verwaltungsökonomischer Sicht nicht in jedem Falle sofort nach vier Monaten sinnvoll.
3Begründung: § 13 Abs. 3 i.V.m. § 10 HmbWoSchG.
425 Wohnungen sind zwischenzeitlich wieder bewohnt bzw. unterliegen nicht dem HmbWoSchG.
513 Wohnungen wurden nach Kenntnis des zuständigen Bezirksamts inzwischen wieder einer Wohnnutzung zugeführt.
6In allen Fällen laufen noch Gespräche des zuständigen Bezirksamts mit den Eigentümern.
7Begründung: § 13 Abs. 3 i.V.m. § 10 HmbWoSchG. In einem weiteren Fall wurde der Wohnungsleerstand wegen geplanter Sanierung mit erfolgter Zwischenvermietung genehmigt.
89 Wohnungen wurden nach Kenntnis des zuständigen Bezirksamts inzwischen wieder einer Wohnnutzung zugeführt.
9Begründung: § 13 Abs. 3 i.V.m. § 10 HmbWoSchG.10 Begründung: § 13 Abs. 3 i.V.m. § 10 HmbWoSchG. 20-10712  

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