Baulandmobilisierungsgesetz – Licht und Schatten

*** Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion ***
*** 19. Mai 2021 ***

Aktuelle Stunde zum Baulandmobilisierungsgesetz:

Spekulanten den Hahn zudrehen und Mieter*innen noch besser schützen


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In der aktuellen Stunde der heutigen Bürgerschaftssitzung wird das Thema „Für gute Stadtentwicklung, mehr Mieter*innenschutz und gegen Spekulation mit Grund und Boden: Das Baulandmobilisierungsgesetz unterstützt den Hamburger Weg“ debattiert. Das Gesetz wurde am 7. Mai vom Bundestag beschlossen und erleichtert Kommunen die Aktivierung von Bauland für Wohnnutzungen. Die Novelle des Baugesetzbuches wird die rot-grüne Regierung in ihrem Vorhaben stärken, mehr bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu schaffen. Gleichzeitig kritisiert die Grüne Bürgerschaftsfraktion die bundesweite Beibehaltung des Flächenvernichtungsparagraphen 13b, den Hamburg nicht anwendet und auch zukünftig nicht anwenden wird.

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Fast vier Jahre hat es nun gedauert bis auf Bundesebene ein Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen wurde. Dabei haben sich die CDU/CSU-Fraktion und Bundesbauminister Horst Seehofer immer wieder als Bremser und Verhinderer hervorgetan. Herausgekommen ist ein Torso, der zwar richtige Ansätze zeigt aber unvollendet bleibt. Denn für viele Mieter*innen kommt das Gesetz bei der Umwandlung ihrer Wohnung in Eigentum viel zu spät. Vor allem aber werden Außengebiete ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, ohne Bürgerbeteiligung und ohne Ausgleichsmaßnahmen zu Bauland gemacht. Das öffnet dem Flächenfraß Tür und Tor und ist das Gegenteil dessen, was die Bundesumweltministerin anstrebt. Wir sind uns mit der SPD einig, dass wir keine Bebauungspläne in Außengebieten nach dem aus der Zeit gefallenen Paragraphen 13b in Hamburg umsetzen werden. Trotz dieser zentralen Kritik am Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesregierung werden wir einige der Maßnahmen nutzen können, um Spekulant*innen den Hahn zuzudrehen und Mieter*innen besser zu schützen.“

Dazu Dominik Lorenzen, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: Auch wenn wir Grünen uns für die Novelle des Baugesetzbuches einen größeren Wurf gewünscht hätten, werden wir die neuen Regelungen gezielt einsetzen, um die rot-grüne Boden- und Wohnungsbaupolitik in Hamburg zu stärken. Die neuen sektoralen Bebauungspläne können uns dabei helfen, schneller und einfacher Baugrund in Innenbereichen für Wohnungsbau bereitzustellen. Zudem haben wir mit einem erweiterten Vorkaufsrecht und verschärften Baugeboten bessere Eingriffsmöglichkeiten bei Immobilien und Grundstücken, die dem Erhalt und der Schaffung bezahlbaren Wohnraums dienen können. Vor allem werden aber unsere Möglichkeiten gestärkt, bislang untergenutzte Flächen gezielt zu entwickeln und damit gleichzeitig lebendige und lebenswerte Quartiere zu gestalten.“

 

 

*** Renate Pinzke – Pressesprecherin ***
Bündnis 90 / Die Grünen
GRÜNE Bürgerschaftsfraktion Hamburg

 

Presseerklärung auf gruene-hamburg.de

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